Zum Inhalt springen
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der RETY Werbeagentur und ihren Kundinnen und Kunden. Sie schaffen einen klaren, verlässlichen Rahmen für unsere kreativen und digitalen Leistungen.

Stand: Juli 2026
§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der RETY Werbeagentur (im Folgenden „Agentur") gegenüber ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (im Folgenden „Kunde").

Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Gegenüber Unternehmern gelten die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB), gegenüber Verbrauchern die zwingenden Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Im Übrigen gilt österreichisches Recht, insbesondere das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).

§ 2

Leistungen der RETY Werbeagentur

Die Agentur erbringt kreative, gestalterische und digitale Werbe- und Marketingleistungen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Vertrag.

Zum Leistungsspektrum zählen insbesondere: - Marketingberatung und Sichtbarkeits-Analyse - Website-Erstellung, Webdesign und digitale Werbelösungen - Grafikdesign, Corporate Design und Logoentwicklung - Social-Media-Betreuung und Content-Erstellung - Konzeption und Umsetzung von Werbekampagnen - KI-Beratung und KI-gestützte Dienstleistungen - Vermittlung und Abwicklung von SteiraBlick TV Werbedienstleistungen

Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen geeigneter Dritter (Subunternehmer, Freelancer, Dienstleister) zu bedienen. Präsentierte Konzepte, Entwürfe und Ideen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum der Agentur.

§ 3

Vertragsabschluss

Angebote der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur, durch beiderseitige Unterfertigung eines Angebots oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Auch Aufträge per E-Mail gelten als schriftlich.

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur und können zu einer Anpassung von Preisen und Fristen führen.

§ 4

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Texte, Bild- und Datenmaterialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form kostenlos zur Verfügung.

Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den überlassenen Materialien (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verfügt und deren Nutzung durch die Agentur keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde hält die Agentur diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos.

Freigaben, Korrekturen und Rückmeldungen sind innerhalb der vereinbarten Fristen zu erteilen. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Agentur und können vereinbarte Fristen entsprechend verschieben.

§ 5

Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, Anzahlungen bzw. Akontozahlungen zu verlangen. Bei umfangreicheren Projekten kann eine Abrechnung nach Teilleistungen (Meilensteinen) erfolgen.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Unternehmern gemäß § 456 UGB) sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten verrechnet.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur anerkannt wurde. Wiederkehrende Leistungen (z. B. laufende Social-Media-Betreuung) werden periodisch, in der Regel monatlich, abgerechnet.

§ 6

Liefer- und Leistungsfristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Termine.

Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen ist die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden sowie der Eingang vereinbarter (An-)Zahlungen.

Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare technische Störungen, Ausfälle von Dienstleistern oder sonstige von der Agentur nicht zu vertretende Umstände verlängern Fristen angemessen und berechtigen weder zu Schadenersatz noch zum Rücktritt vom Vertrag.

§ 7

Nutzungsrechte an Designs, Websites und Werbemitteln

Die Einräumung von Nutzungsrechten an den erbrachten Werken (z. B. Logos, Designs, Websites, Grafiken, Werbemitteln, Content) erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts.

Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränktes Nutzungsrecht. Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder Weiterveräußerung bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu vergüten.

Nicht angenommene, in Präsentationen gezeigte Entwürfe sowie Zwischenstände verbleiben zur Gänze bei der Agentur. Verwendete Fremdlizenzen (z. B. Schriften, Stockmaterial, Plug-ins) sind gesondert zu erwerben bzw. gehen im vereinbarten Umfang auf den Kunden über.

§ 8

Urheberrecht

Alle von der Agentur geschaffenen Werke sind, soweit sie die Voraussetzungen erfüllen, nach dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Das Urheberrecht sowie das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft verbleiben bei der Agentur bzw. den beteiligten Urhebern.

Änderungen, Bearbeitungen oder Weiterentwicklungen der Werke durch den Kunden oder durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig, sofern nicht ausdrücklich ein Bearbeitungsrecht eingeräumt wurde.

Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Arbeiten zu Eigenwerbezwecken (z. B. in Portfolio, Referenzen, Social Media, Website) zu nennen und abzubilden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigten Gründen schriftlich widerspricht.

§ 9

KI-gestützte Dienstleistungen

Die Agentur setzt zur Erbringung ihrer Leistungen auch Werkzeuge der künstlichen Intelligenz (KI) ein, etwa zur Text-, Bild-, Grafik- oder Konzepterstellung sowie im Rahmen der KI-Beratung.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte auf statistischen Modellen beruhen, fehlerbehaftet, unvollständig oder verzerrt sein können und keiner Gewähr für Richtigkeit, Aktualität oder rechtliche Verwendbarkeit unterliegen. Die finale inhaltliche und rechtliche Prüfung und Freigabe solcher Inhalte obliegt dem Kunden.

An KI-generierten Inhalten besteht nach derzeitiger Rechtslage möglicherweise kein oder nur eingeschränkter urheberrechtlicher Schutz; ein ausschließliches Schutzrecht kann daher nicht zugesichert werden. Der Kunde ist für den rechtskonformen Einsatz der Ergebnisse (insbesondere Kennzeichnungs-, Marken- und Wettbewerbsrecht) selbst verantwortlich. Vertrauliche Kundendaten werden nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in KI-Systeme eingebracht.

§ 10

SteiraBlick TV Werbeschaltungen

Die Agentur vermittelt und wickelt Werbeschaltungen im Rahmen von SteiraBlick TV ab. Für Produktion, Ausstrahlung und Reichweite gelten ergänzend die technischen und redaktionellen Vorgaben sowie etwaige Bedingungen des jeweiligen Sende- bzw. Plattformbetreibers.

Sendetermine, Ausstrahlungszeiten und -umfänge sind von der Verfügbarkeit der Sendeplätze abhängig. Eine bestimmte Platzierung, Einschaltquote, Reichweite oder ein konkreter Werbeerfolg wird nicht geschuldet und nicht zugesichert.

Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Inhalte verantwortlich. Die Agentur bzw. der Plattformbetreiber ist berechtigt, Werbeinhalte abzulehnen, die gegen gesetzliche Bestimmungen, redaktionelle Richtlinien oder die guten Sitten verstoßen. Bereits verbindlich gebuchte, nicht mehr stornierbare Sendeleistungen sind auch bei Rücktritt zu vergüten.

§ 11

Haftung

Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Die Höhe eines allfälligen Schadenersatzes ist mit dem Netto-Auftragswert der betroffenen Leistung begrenzt.

Die Agentur haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit vom Kunden beigestellter Unterlagen sowie nicht für Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsmängel von Leistungen Dritter (z. B. Hosting-Provider, Plattformen, Werbenetzwerke). Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen unberührt.

§ 12

Gewährleistung

Die Agentur gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung ihrer Leistungen nach dem Stand der Technik.

Unternehmer haben die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel binnen acht Tagen ab Übergabe bzw. Freigabe schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 UGB). Bei berechtigten Mängelrügen leistet die Agentur zunächst Verbesserung oder Austausch in angemessener Frist.

Geringfügige, den Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigende Abweichungen (z. B. technisch bedingte Farb- oder Darstellungsunterschiede auf verschiedenen Geräten und in verschiedenen Browsern) stellen keinen Mangel dar. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; die Vermutungsfrist des § 924 ABGB wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

§ 13

Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).

Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung und Abrechnung sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung der Agentur. Kontakt in Datenschutzangelegenheiten: office@rety-werbeagentur.at.

§ 14

Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

Eingebundene Mitarbeiter und Subunternehmer werden entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet.

§ 15

Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird gegenüber Unternehmern das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.